Teppichhändler atmen auf: Räumungsverkaufszwang endlich gelockert

Berlin Teppichhandel ist eine harte Branche, das weiß auch Bernd Härter, Teppichfachverkäufer in der 5. Generation. "Am schlimmsten sind die strengen Gesetze im Teppicheinzelhandel, die uns zwingen, das ganze Jahr über Räumungsverkauf zu machen", klagt Härter. Man müsse die hochwertigsten Teppiche zu Dumpingpreisen verkaufen, damit man nicht gegen den gesetzlich vorgeschriebenen 80%-igen Zwangsrabatt verstoße.

"Das ist es ein totales Verlustgeschäft", seufzt Härter resigniert, aber welche Wahl habe man schon? So lange der Gesetzgeber einen ganzjährigen Räumungsverkauf für Teppichhändler vorschreibt, könne man nichts daran ändern. "Vielleicht wenn alle Teppichgeschäfte zusammenhalten würden und gemeinsam gegen diese absurden Zwangsräumungsverkaufsgesetze demonstrierten ..." Härter schweigt und schaut hoffnungslos zu Boden. Nach einer langen Bedenkpause setzt er fort: "Aber man sieht ja, dass sich alle Teppichläden peinlich genau daran halten." Keiner habe den Mut, gegen das harte Gesetz aufzubegehren.

Die Verzweiflung steht ihm ins Gesicht geschrieben. Freunde rieten ihm schon einmal, er solle doch den Originalpreis übertrieben hoch ansetzen, so dass er nach Abzug des Zwangsrabatts dann trotzdem noch einen Gewinn machen würde. Doch das kommt für ihn nicht in Frage: "Als Teppichhändler ist man Ehrenmann". Solche Tricks werden in seiner Branche entschieden abgelehnt. Die Auswegslosigkeit der Situation hat tiefe Sorgenfalten auf sein Gesicht gezeichnet.

Auch diese furchtbaren Rabattaktions-Schilder, die an der Fassade des schönen Ladens total schäbig wirken, muss er hängen lassen. "Ich habe einmal versucht, sie mit einem Teppich etwas zu verhängen, aber sofort war das Ordnungsamt hier und drohte, den ganzen Laden dicht zu machen, wenn ich mich nicht an die Rabattbeschilderungspflicht halte."

Doch am Ende des Tunnels ist Licht in Sicht: Der ganzjährige Räumungsverkaufszwang für Teppichhändler soll gelockert werden. Ab 2015 kann der Räumungsverkauf auf 9 Monate pro Jahr beschränkt werden, wenn an den übrigen drei Monaten 80%-ige Wiedereröffnungsrabatte gewährt werden.

Härter stehen Tränen in den Augen. Es sind Freudentränen. "Das ist zu schön um wahr zu sein", strahlt er, "damit ist unsere Existenz mindestens bis zum über-übernächsten 'Komplettausverkauf wegen Geschäftsaufgabe' gesichert". rm

Bildquelle: Gabi Schoenemann  / pixelio.de

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