Gesetze

Neues Gesetz macht Schluß mit Parallelgesellschaften: Integrationsunwillige Bayern sollen ausgewiesen werden

Berlin Lange galt in der Bundesregierung bezüglich der Integration von Bayern in die deutsche Kultur das Mantra: "Wir schaffen das". Doch nach vielen erfolglosen Versuchen scheint die Bundesregierung nun eine härtere Gangart einzuschlagen.

"Man kann einfach keinerlei Integrationswillen bei den Bayern erkennen", klagt die für Integration zuständige Staatsministerin Aydan Özoğuz gegenüber dem Neuländer Boten. "Mit den Worten 'Mia san mia' rechtfertigen die Bayern sogar noch ihre Unfähigkeit sich anzupassen. Es fängt ja schon damit an, dass die Bayern sich weigern, die deutsche Sprache zu lernen", so Özoğuz weiter, dabei sei gerade eine gemeinsame Sprache eine wichtige Voraussetzung für Integration.

Auch bei Grundrechten hapert es an vielen Stellen. So sei die Unterdrückung der Frau noch immer in der Kultur eng verwurzelt. Zum Beispiel werden Frauen häufig noch gezwungen, sich in einem sogenannten "Dirndl" zu kleiden. Außerdem werde gesellschaftlich auch geduldet, dass Frauen in ihren Privaträumen beobachtet (das sogenannte "Fensterln") und damit als Lustobjekt degradiert werden.

Außerdem übten Religionsführer innerhalb dieser Parallelgesellschaft mitunter noch großen Einfluss auf die Mitglieder aus, was dem Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche widerspricht.

Des weiteren sieht die Bundesregierung große Defizite im Bereich Demokratie. Faktisch existiere nur eine Partei, die darüber hinaus auch noch ständig die Entscheidungen der Bundesregierung in Frage stelle. Der Vorsitzende Horst Seehofer, der ebenfalls die Rolle des Minderheitensprechers der Bayrischen Bevölkerung wahrnimmt, unterhält zudem enge Verbindungen zu ausländischen Despoten und arbeite an einer Absetzung der Bundeskanzlerin.

Die große Feindschaft gegen die Bundeskanzlerin Merkel (CDU) zeige sich auch schon in den Wahlergebnissen. So habe die CDU bei der letzten Bundestagswahl in Bayern keine einzige Stimme für sich verbuchen können. Die Partei des aufständischen Minderheitenführers konnte derweil über 53% der Stimmen erhalten.

"Die Bundesregierung hat daher ein neues, längst überfälliges Integrationsgesetz verabschiedet, das nun klar regelt, dass integrationsunwillige Bayern nach 6 Monaten abgeschoben werden können", erklärt Özoğuz. Das Gesetz wird von weiten Teilen der nicht-bayrischen Bevölkerung begrüßt. rm

Foto: Jollymama veröffentlicht unter Creative Commons Public Domain Licence CC0

Teppichhändler atmen auf: Räumungsverkaufszwang endlich gelockert

Berlin Teppichhandel ist eine harte Branche, das weiß auch Bernd Härter, Teppichfachverkäufer in der 5. Generation. "Am schlimmsten sind die strengen Gesetze im Teppicheinzelhandel, die uns zwingen, das ganze Jahr über Räumungsverkauf zu machen", klagt Härter. Man müsse die hochwertigsten Teppiche zu Dumpingpreisen verkaufen, damit man nicht gegen den gesetzlich vorgeschriebenen 80%-igen Zwangsrabatt verstoße.

"Das ist es ein totales Verlustgeschäft", seufzt Härter resigniert, aber welche Wahl habe man schon? So lange der Gesetzgeber einen ganzjährigen Räumungsverkauf für Teppichhändler vorschreibt, könne man nichts daran ändern. "Vielleicht wenn alle Teppichgeschäfte zusammenhalten würden und gemeinsam gegen diese absurden Zwangsräumungsverkaufsgesetze demonstrierten ..." Härter schweigt und schaut hoffnungslos zu Boden. Nach einer langen Bedenkpause setzt er fort: "Aber man sieht ja, dass sich alle Teppichläden peinlich genau daran halten." Keiner habe den Mut, gegen das harte Gesetz aufzubegehren.

Die Verzweiflung steht ihm ins Gesicht geschrieben. Freunde rieten ihm schon einmal, er solle doch den Originalpreis übertrieben hoch ansetzen, so dass er nach Abzug des Zwangsrabatts dann trotzdem noch einen Gewinn machen würde. Doch das kommt für ihn nicht in Frage: "Als Teppichhändler ist man Ehrenmann". Solche Tricks werden in seiner Branche entschieden abgelehnt. Die Auswegslosigkeit der Situation hat tiefe Sorgenfalten auf sein Gesicht gezeichnet.

Auch diese furchtbaren Rabattaktions-Schilder, die an der Fassade des schönen Ladens total schäbig wirken, muss er hängen lassen. "Ich habe einmal versucht, sie mit einem Teppich etwas zu verhängen, aber sofort war das Ordnungsamt hier und drohte, den ganzen Laden dicht zu machen, wenn ich mich nicht an die Rabattbeschilderungspflicht halte."

Doch am Ende des Tunnels ist Licht in Sicht: Der ganzjährige Räumungsverkaufszwang für Teppichhändler soll gelockert werden. Ab 2015 kann der Räumungsverkauf auf 9 Monate pro Jahr beschränkt werden, wenn an den übrigen drei Monaten 80%-ige Wiedereröffnungsrabatte gewährt werden.

Härter stehen Tränen in den Augen. Es sind Freudentränen. "Das ist zu schön um wahr zu sein", strahlt er, "damit ist unsere Existenz mindestens bis zum über-übernächsten 'Komplettausverkauf wegen Geschäftsaufgabe' gesichert". rm

Bildquelle: Gabi Schoenemann  / pixelio.de