Gericht

Experten warnen: Wirkstoff "Drospirenon" kann vorübergehende Unfruchtbarkeit auslösen

Kinderwunsch blieb Konstanze F. und Bernd O. lange verwehrt - der Wirkstoff Drospirenon könnte dafür verantwortlich sein

Oer-Erkenschwick Der Wirkstoff "Drospirenon", der im Medikament "Yasminelle" des Arzneimittelherstellers Bayer bereits für ein erhöhtes Thromboserisiko verantwortlich gemacht wird, hat weitere gravierende Auswirkungen: Er soll zu temporärer Unfruchtbarkeit bei Frauen führen, wie unabhängige Forscher herausgefunden haben wollen.

Während heute vor dem Landgericht in Waldshut-Tiengen bereits wegen der erhöhten Thrombosegefahr verhandelt wird, bereitet sich das Landgericht Oer-Erkenschwick auf die im Januar stattfindende Verhandlung wegen der Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit durch das Medikament vor. Die Chancen für die Klägerin Konstanze F. stehen gut. Gutachten mehrerer vereidigter Sachverständiger belegen klar, dass Unfruchtbarkeit eine der häufigsten Nebenwirkungen der drospirenonhaltigen Anti-Baby-Pille "Yasminelle" ist.

"Es konnte in empirischen Studien eindeutig nachgewiesen werden, dass der Wirkstoff Drospirenon vorübergehend unfruchtbar macht", bestätigt auch Laborleiter Prof. Dr. Reinhard Bergfeld auf Nachfrage des Neuländer Boten.

Es war für Konstanze F. ein großer Schock, aber auch eine Erleichterung: Sie und ihr Lebensgefährte Bernd O. hoffen schon seit Jahren erfolglos auf Nachwuchs. Dabei haben sie kaum etwas unversucht gelassen, die Beziehung wäre beinahe daran zerbrochen. Nun kennen sie den Grund: Die Anti-Baby-Pille war dafür verantwortlich. Neben der Hoffnung auf Schadensersatz wollen die beiden auch vor Gericht ziehen, um anderen Paaren in der selben Situation zu helfen.

Die beiden schauen positiv in die Zukunft: Sie wollen nun versuchen, das Medikament vorübergehend wegzulassen und hoffen, dass sich der lang ersehnte Kinderwunsch nun endlich erfüllt. rm

Foto: TawnyNina (veröffentlicht unter Creative Commons Public Domain Licence CC0)

Unberechtigt in Psychiatrie: Gustl Mollath muss 7 Jahre Miete nachzahlen

Regensburg Weil Gustl Mollath Schwarzgeldgeschäfte von Mitarbeitern der Hypovereinsbank bemerkte, wurde er sicherheitshalber aufgrund von Diagnosen von Psychiatern, die ihn nie persönlich gesehen haben, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Hypovereinsbank hielt in einem internen Papier aber schon sehr früh fest, dass Mollaths Anschuldigungen wahr seien und er somit unter keinen Wahnvorstellungen leide. Aus Imagegründen entschied man sich jedoch gegen eine Veröffentlichung des Berichts. Daher stellte das Landgericht Regensburg erst gestern offiziell klar, dass Mollath nicht unter Wahnvorstellungen leidet und sprach ihn frei. Es habe keinen Grund gegeben, Mollath in der geschlossenen Psychiatrie zu verwahren.

Da Mollath daher grundlos und ohne Notwendigkeit 7 Jahre lang auf Kosten des Steuerzahlers wohnte, kommt eine saftige Mietnachzahlung auf ihn zu. Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth stellte ihm für Kost und Logie pro Monat 2.500 Euro in Rechnung. Bei 7 Jahren beläuft sich die Forderung daher auf 210.000 Euro.

"Ich verstehe die Aufregung darüber nicht", erklärt Hans Kämmerer, der kaufmännische Leiter des Bezirkskrankenhauses. "Wenn ich in einem Hotel wohne, muss ich doch auch für Unterkunft und Verpflegung bezahlen." Und da Mollath nun erwiesenermaßen nicht psychisch krank ist, könne ja schwerlich von einer Therapie gesprochen werden. Mollath könne froh sein, wenn der Staat ihn nicht noch zusätzlich wegen unrechtmäßiger Belegung eines Therapieplatzes zu Schadensersatz verklage. Die nötigen Gutachten könne man schon organisieren. rm

Foto: "Photomacher" Michael Förtsch, Verwendung unter CC-BY 3.0-Lizenz


Hintergrundinformationen

Der Fall Gustl Mollath kurz und verständlich erklärt von Erwin Pelzig:

aus: "Neues aus der Anstalt" vom 25. Mai 2013 im ZDF

Droht bald neue Abmahnwelle? Felswand wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Berchtesgaden Ein besonders dreister Fall von Urheberrechtsverletzung wurde diese Woche vor dem Oberlandesgericht in Berchtesgaden verhandelt: Eine Bergwand hatte jahrelang Trompetenstücke illegal verbreitet.

Xaver Neuhuber, der seit vielen Jahren auf dem Königsee im Nationalpark Berchtesgadener Land vor der sogenannten Echowand Trompete spielt, hatte schon seit einiger Zeit bemerkt, dass eine Steilwand des Sommerbichl (1458 ü.N.N.) nahe dem Watzmann (2713 ü.N.N.) seine Werke erneut darbietet. Zuerst drückte Neuhuber beide Augen zu und brachte die Urheberrechtsverletzung nicht zur Anzeige. Da sich diese illegale Wiedergabe seiner Musikdarbietungen aber über längere Zeit immer wieder wiederholte, hatte der Trompeter nun genug und ließ die Echowand schließlich von seinem Anwalt abmahnen. Da die Felswand weder den Schadensersatz bezahlte, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschickte, ging er auf Anraten seines Anwalts vor Gericht.

Die erste Strafkammer des Oberlandesgerichts Berchtesgaden unter Vorsitz des Richters Alois Feuchtbrunner stimmten der Anklage in allen Punkten zu und sprach die Echowand wegen massiver Copyrightverletzungen schuldig. Das reine Anhören der Trompetenstücke sei - analog zur Rechtsprechung im Internet - nicht strafbar, erklärte Richter Feuchtbrunner. Aber dass die Echowand die Stücke auch gleichzeitig wieder darbot, ist eine massive Verletzung des Urheberrechts. Sie wurde auf 10.000 Euro Strafe und 25.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dieser eher symbolische Betrag solle den entstandenen Verlust des Trompeters zumindest ein wenig ausgleichen. Außerdem wurde angeordnet, dass im Wiederholungsfalle Schadensersatzansprüche bis zu 2 Millionen Euro geltend gemacht werden können.

Zwei Physiker der Universität Salzburg, die als Sachverständige der Verhandlung beiwohnten, wollten die Urheberrechtsverletzungen als "Naturgesetz" herunterspielen und daher auf nicht schuldig plädieren. Doch die Richter ließen sich nicht durch Expertenwissen verwirren und stellten fest: "Ein Nationalpark darf kein rechtsfreier Raum sein". Analog zur Urheberrechts-Rechtsprechung im Internet sei hier aus Gründen der Rechtssicherheit kein Freispruch möglich. Auch im Internetrecht seien Urteile ohne jegliche technische Fachkenntnisse gang und gäbe.

"Jetzt ist ja alles geklärt", freut sich Neuhuber über das gerechte Urteil. Nun wolle er mit dem Boot und seiner Trompete wieder hinaus auf den See fahren, um zu überprüfen, ob sich die Echowand auch an das Urteil hält. "Und tut sie es nicht", gibt sich Neuhuber kämpferisch, "geht's halt wieder vor Gericht!". rm

Foto: eigene Aufnahme