EU erlaubt Grillen in Lebensmitteln - Wie tierfreundlich sind die Haltungsbedingungen bei der Grillenzucht?

Brüssel Die EU hat in dieser Woche die Verwendung von Heuschrecken in Lebensmitteln wie Brot und Brötchen, Keksen, Schokolade, Backmischungen, Nudeln, Soßen und Suppen, Fleisch- und Milchersatz, Kartoffelerzeugnissen und weiteren Lebensmitteln zugelassen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob die Haltungs- und Aufzuchtbedingungen genau so strengen Standards unterliegt wie bei der klassischen Nutztierzucht. So ist derzeit noch unklar, ob jeder Grille mindestens 1m² Stall zusteht. Werden sinnvolle Schutzimpfungen durchgeführt? Werden die Grillen regelmäßig entwurmt? Werden die Grillen regelmäßig von einem Veterinär auf ihren Gesundheitszustand geprüft? Mussbei der Aufzucht auf Wachstumshormone sowie hohe präventive Gaben von Antibiotika verzichtet werden? Sollte Freilandhaltung vorgeschrieben werden, oder ist eine Bodenhaltung ebenfalls mit dem Tierwohl vereinbar? Werden auch die männlichen Babygrillen großgezogen, oder dürfen sie wie Küken geschreddert werden? Werden den Grillen wie den Hühnern die Flügel gestutzt oder die Mandibeln abgezwickt? Durfen die Schwänze der Grillen durch Absterbenlassen mittels enger Gummiringe kuppiert werden oder ist das nur bei Schafen erlaubt? Dürfen die männlichen Grillen wie Ferkel ohne Betäubung kastriert werden? Dürfen Grillen in Deutschland gemästet werden, oder muss die Delikatess-Grillenstopfleberpastete wie die Gänsestopfleber aus Frankreich eingeführt werden? rm

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